Aus gegebenem Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz der Betrieb von bestimmten lärmerzeugenden Geräten und Maschinen zu folgenden Zeiten nicht gestattet ist:
- an Werktagen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr,
- an Sonn- und Feiertagen ganztägig,(weitere Einschränkungen können dem Landes-Immissionsschutzgesetz entnommen werden)
Mit Ausnahme von gewerblich eingesetzten Maschinen zählt unter anderem auch das Rasenmähen hierzu. Im Hinblick auf ein harmonisches Miteinander und zum Schutze verschiedener Personenkreise, wie z.B. Kleinkinder, ältere Mitbürger/innen, etc., die gewisse Ruhezeiten benötigen, bitte ich die vorstehend genannten Zeiten einzuhalten. Vielen Dank.