Am Montag, 03. Februar 2020 um 20:00 Uhr findet im DGH Kölbingen eine Sitzung der Jagdgenossenschaft Kölbingen statt.
Alle Grundstückseigentümer im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kölbingen werden zu dieser Versammlung eingeladen.
Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenossenschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Jeder Jagdgenosse kann sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigten Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereini-gen.
TAGESORDNUNG :
1. Wahl des Jagdvorstandes
2. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Kölbingen auf die Ortsgemeinde Kölbingen
3. Verschiedenes